Konklave (Osservatore Romano/Reuters/Robby Boey)

Ein Konklave ist die formelle Versammlung des Kardinalskollegiums, die einberufen wird, um den Papst zu wählen – das geistliche Oberhaupt der katholischen Kirche und Nachfolger des heiligen Petrus.

In den frühesten Jahrhunderten des Christentums, bis 1059, wurden Päpste ähnlich wie andere Bischöfe gewählt, nämlich durch den Klerus und die Gläubigen Roms. Um die Unabhängigkeit der Kirche zu sichern und äußeren politischen Einfluss zu verringern, wurde der Wahlprozess schrittweise zentralisiert. Im Jahr 1059 wurde das Kardinalskollegium offiziell als einziges Gremium zur Papstwahl bestimmt.

Auf dem Zweiten Konzil von Lyon im Jahr 1274 ordnete Papst Gregor X. an, dass die Papstwähler in strenger Abgeschiedenheit cum clave („mit einem Schlüssel“) tagen sollten – eingeschlossen, bis eine Entscheidung getroffen wurde. Diese Bestimmung führte zum Begriff Konklave.

Heute finden Papstkonklaven in der Sixtinischen Kapelle im Apostolischen Palast des Vatikans statt. Im Laufe der Jahrhunderte wurde das Wahlsystem weiter verfeinert. 1970 legte Papst Paul VI. fest, dass nur Kardinäle unter 80 Jahren stimmberechtigt sind. Die aktuellen Verfahrensregeln wurden 1996 von Papst Johannes Paul II. in Universi Dominici gregis erlassen und später 2007 und 2013 von Papst Benedikt XVI. angepasst.

Zur Wahl eines neuen Papstes ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Diese hohe Hürde soll sicherstellen, dass möglichst breiter Konsens innerhalb des Kardinalskollegiums besteht, wenn der Führer der weltweiten katholischen Kirche bestimmt wird.

Das Bild zeigt eine künstlerische Darstellung einer Aufnahme des Konklaves von 2013.

Conclaaf (Osservatore Romano/Reuters/Robby Boey)
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